Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Firma Uniprint Copy- und Printshop, Marienburger Platz 1 in 31141 Hildesheim, im Folgenden Auftragnehmer genannt und ihren Auftraggebern (Kunden), soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Kunden verbindlich, in dem Moment, in dem der Auftragnehmer für den Kunden tätig wird oder der Kunde per Selbstbedienung die Maschine bedient.
(3) Für die per Selbstbedienung durchgeführten Auftragsarbeiten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Kunde haftet im vollen Umfang für die verursachten Schäden, die bei grobfahrlässiger Bedienung der Maschinen oder aus einem anderen Grund entstehen und verursacht werden.
(4) Ein Auftrag kommt dadurch zustande, dass die Erstellung eines Werks vereinbart wird. Die Erstellung eines Layouts durch den Auftragnehmer erfolgt grundsätzlich erst nach abgeschlossener Vereinbarung über die Erstellung eines Werks und stellt kein (erneutes) Angebot dar, sondern einen Teil der Auftragsdurchführung. Durch Änderungswünsche des Auftraggebers kann die vereinbarte Rechnungssumme in einem den Änderungswünschen angemessenen Rahmen abweichen. Ein Layoutvorschlag gilt für den Fall, dass der Auftraggeber gewerblich handelt, als angenommen, soweit diesem nicht binnen 14 Tagen ab Übermittlung widersprochen wird.
§ 2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Kunde hat den Auftragnehmer spätestens bei Auftragsvergabe über Mengen, Größen, Formate und Angaben zu Materialien zu informieren.
(2) Alle Aufträge werden erst nach einer schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung bearbeitet. Der Auftragnehmer setzt voraus, dass der Auftraggeber im Besitz der Kopier- und Reproduktionsrechte ist. Bei Verletzung der Urheberrechte oder moralisch bedenklicher Inhalte kann der Auftragnehmer den Auftrag ohne Angabe von Gründen ablehnen. Mit der Auftragserteilung übernimmt der Kunde die Verantwortung für Textinhalt, Schriftart, Darstellung und eventuelle Druckfehler.
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 3. Ausführung und Mängelbeseitigung
(1) Der Auftragnehmer führt die Aufträge nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch.
(2) Mängel in dem Auftrag, die auf schlecht lesbare oder fehlerhafte Textinhalte sowie auf Mängel an Datenträgern oder fehlerhafte Aussagen des Kunden zurückzuführen sind, fallen nicht in die Verantwortung des Auftragnehmers. In solchen Fällen ist der Auftraggeber zur Zahlung bis zur Höhe der durchgeführten Auftragsarbeiten verpflichtet.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Aufträge, die Dienstleistungen, Produkte und Waren, ob gekauft oder erstellt, Rechnungen und sonstige Leistungen des Auftragnehmers gleich nach Erhalt zu prüfen und spätestens am nächsten Werktag nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Eine spätere Reklamation, Schadenersatzansprüche, Änderung, Nachbesserung und Neudurchführung des Auftrages wird ausgeschlossen.
(4) Technisch bedingte, kleinere Abweichungen in Material, Farbe und Druckqualität bleiben uns vorbehalten und berechtigen nicht zur Mängelrüge, Rücktritt oder Minderungsansprüchen. Termine für die voraussichtliche Fertigstellung der Aufträge sind keine Fixtermine. Für eventuell eintretende Terminverzögerung haftet der Auftragnehmer nicht.
(5) Wurde der Gegenstand der Reklamation nachweislich vom Auftragnehmer verursacht, ist die zu reklamierende Ware vollständig an Firma Uniprint Copy- und Printshop zurückzugeben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. zur Nachproduktion einräumen muss. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
(6) Digitaldrucke haben, technisch bedingt, einen umlaufenden, freibleibenden Rand von bis zu 5mm. Graustufen (s/w-) Kopien/Drucke: Bei kontrastarmen sowie farbigen Vorlagen kann es technisch bedingt zu mangelnder Sättiung und ungleichmässiger Flächendeckung der Kopien/Drucke kommen. Dies stellt keinen Anspruch auf Reklamation dar. Vollfarblaser Kopien/Drucke: Hierbei kann es zu geringen Farbabweichungen kommen. Hierbei ist eine Reklamation ebenfalls ausgeschlossen. Doppelseitige Kopien/Drucke: Es kann zu Verschiebungen von bis zu fünf Millimeter kommen. Die Deckungsgleichheit ist nicht gewährleistet, wird jedoch zur Anpassung, soweit technisch möglich, versucht zu vermeiden. Eine Reklamation bei fehlender Deckungsgleichheit wird ausgeschlossen. Beim Kopieren oder Drucken aus Anwenderprogrammen übernimmt Firma Uniprint Copy- und Printshop keine Haftung. Drucke und Kopien sind daher sofort zu prüfen.
$ 4. Fremdmaterialien und Weiterverarbeitung, Datennutzung
(1) Firma Uniprint Copy- und Printshop behält sich vor, die Verwendung von Kundematerialien, die eine Schädigung an den jeweiligen Produktionsgeräten verursachen könnten, abzulehnen. Für Schäden an vom Kunden mitgebrachten Materialien übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
(2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kopierte oder gedruckte Papierprodukte aus technischen Gründen nicht für alle weiterverarbeitenden Maschinen oder Drucker geeignet sind. Aufgrund unterschiedlicher Fixiertemperaturen der Geräte ist es möglich, dass sich Toner ablöst. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
(3) Weiterverarbeitende Falz- und Schneidarbeiten unterliegen technisch bedingten Toleranzen von bis zu 5mm. Reklamationen wegen Abweichungen innerhalb dieser Toleranzen sind ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer speichert übermittelte Daten ausschließlich zur Auftragsabwicklung und späteren Nachproduktion. Firma Uniprint Copy- und Printshop haftet nicht für daraus entstehende Druckabweichung. Diese liegen im Verhalten organischer Stoffe begründet. Der Auftraggeber haftet nicht für Schäden an vom Auftraggeber bereit gestellten Datenträgern.
$ 5. Darstellung des Farbraumes und Formate
(1) Technische und individuell bedingter Monitoreinstellungen können die vom Auftraggeber dargestellten und beabsichtigten Farben bedingt abweichen lassen. Diese dienen lediglich der Orientierung. Schadensersatzansprüche aufgrund dieser Abweichungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Grundsätzlich werden nur Standard Formate ab DIN A4 verarbeitet. Sonderformate zählen zur Weiterverarbeitung und werden gesondert berechnet. Technisch bedingte Schnitttoleranzen bis zu 5mm sind möglich und sind von der Reklamation ausgeschlossen.
$ 6. Preise und Richtigkeit der Rechnung
(1) Grundlage zur Preisberechnung ist die aktuelle Preisliste. Zwischenzeitlich eintretende Preiserhöhungen oder irrtümliche Angaben in Preislisten, Prospekten usw. berechtigen nicht zur Abzügen jeder Art. Mit erscheinen einer neuen Preisliste, verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Bei Auftragserteilung gelten die jeweils gültigen Angebots-, Auftrags-, und Zahlungsbedingungen als rechtsverbindlich und vom Auftraggeber anerkannt, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Alle angegebenen Preise sind Brutto-Preise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind nach Erhalt sofort zu prüfen. Reklamationen sind spätestens am nächsten Werktag anzuzeigen.
$ 7. Lieferung und Lieferzeit
Termine für eine voraussichtliche Fertigstellung der Aufträge sind keine Fixtermine. Für eventuell eintretende Terminverzögerungen haftet der Auftragnehmer nicht und berechtigen den Kunden nicht vom Auftrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz dadurch auf eventuell eingetretene Schäden sind ausgeschlossen.
$ 8. Abnahme und Abnahmeverzug
Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Kunde automatisch unsere Auftrags- und Zahlungsbedingungen an. Er ist zur Abnahme verpflichtet. Ort der Abnahme ist stets der Geschäftssitz der Firma Uniprint Copy- und Printshop. Tritt Abnahmeverzug ein, stehen dem Auftragnehmer die Rechte des § 326 BGB zu.
$ 9. Eigentumsvorbehalt, Erfüllungsort und Gerichtstand
(1) Bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung bleibt die Ware Eigentum der Firma Uniprint Copy- und Printshop. Bei vertragswidrigem Verhalten ist die Firma Uniprint Copy- und Printshop berechtigt, die Ausführung weiterer Aufträge abzulehnen.
(2) Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich gerichtlicher Mahnverfahren, gilt das Amtsgericht Hildesheim als vereinbart.
$ 10. Gewährleistung und Haftung
(1) Beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ist eine Haftung des Auftragnehmers für alle Folgeschäden ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht und die Zusicherung nicht gerade gegen derartige Folgeschäden schützen sollte. Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für jeden Mangelfolgeschaden ausgeschlossen, sofern dieser Schaden von der Zusicherung nicht ausdrücklich erfasst war.
(2) Schadenersatz leistet der Auftragnehmer nur im Rahmen der zwingenden Grenzen des Produkthaftungsgesetztes (soweit einschlägig) und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bis zur Höhe der vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche, wie Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichterfüllung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gleiches gilt, wenn seitens des Auftragnehmers Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingeschaltet sind.
(3) Haftung wird im Übrigen übernommen: a) ohne Begrenzung der Schadenshöhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie für schwerwiegendes Organisationsverschulden. b) unter Begrenzung auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden aa) für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; bb) für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Erfüllungsgehilfen; c) für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. d) im übrigen begrenzt auf den Betrag der vertraglichen Vergütung je Schadensfall
$ 11. Salvatorische Klausel
Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hat auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts keinen Einfluß. Die Bestimmungen sollen so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene juristische und wirtschaftliche Zweck erreicht wird.